Kosten der Betreuung
Was kostet die Berufsbetreuung?
Seit dem 01.07.2005 werden Berufsbetreuer pauschal bezahlt. Hierbei wird unterschieden nach Betreuten, die außerhalb einer Einrichtung leben und damit dem Betreuer mehr Arbeitsaufwand verursachen und Betreuten, die in einer Einrichtung oder in einem betreuten Wohnraum leben, in dem sie betreut und verpflegt werden.
Entscheidend ist hier die Definition des Heimes nach dem Heimgesetz. Alten- oder Behindertenwohngemeinschaften fallen z.B., nicht unter diesen Heimbegriff.
Weiterhin wird ein Unterschied gemacht, ob es sich um einen vermögenden oder einen mittellosen Betreuten handelt und weiterhin findet Berücksichtigung, dass zum Beginn der Betreuung der Arbeitsaufwand am höchsten ist und es wird angenommen, dass er im Laufe des ersten Betreuungsjahres sinkt und dann später geringer ist. Der Stundensatz des Berufsbetreuers liegt zwischen 27,00 und 44,00 € brutto (also incl. der jeweils geltenden Mehrwertsteuer), je nach Berufsabschluss des Betreuers.
Hat jemand z.B. für die Betreuung nutzbare Kenntnisse durch eine abgeschlossene Lehre oder eine vergleichbar abgeschlossene Ausbildung bekommt er einen Stundensatz von 33,50 €. Hat er eine für die Führung einer Betreuung nutzbare Hochschulausbildung, erhält er 44,00 €.
Pauschalen bei Mittellosigkeit (§ 5 Abs.2 VBVG)
| Betreuter lebt im Heim | Betreuter lebt nicht im Heim | |
| 1. bis 3. Monat | 4,5 Stunden im Monat | 7 Stunden im Monat |
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4. bis 6. Monat |
3,5 Stunden im Monat | 5,5 Stunden im Monat |
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7.-12. Monat |
3 Stunden im Monat | 5 Stunden im Monat |
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ab dem 2. Jahr |
2 Stunden im Monat | 3,5 Stunden im Monat |
Pauschalstunden für Selbstzahler (§ 5 Abs. 1 VBVG)
| Betreuter lebt im Heim | Betreuter lebt nicht im Heim | |
| 1. bis 3. Monat | 5,5 Stunden im Monat | 8,5 Stunden im Monat |
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4. bis 6. Monat |
4,5 Stunden im Monat | 7 Stunden im Monat |
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7.-12. Monat |
4 Stunden im Monat | 6 Stunden im Monat |
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ab dem 2. Jahr |
2,5 Stunden im Monat | 4,5 Stunden im Monat |
Rechtsquelle: VBVG