Der Begriff "Betreuung" wird mitunter falsch verstanden. Unter Betreuung im Sinne des BGB wird die rechtliche Vertretung der Betreutenverstanden - nicht die Erbringung einer sozialen Dienstleistung (also z.B. keine Einzelfallhilfe).
Der Betreuer ist vielmehr dafür zuständig, solche Dienste zu organisieren. Im Rahmen seiner Tätigkeit muss der Betreuer daher eine Vielzahl rechtlicher Bestimmungen kennen und anwenden.
Die wesentlichsten Bestimmungen stellen wir Ihnen hier vor.