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Vorsorgevollmacht/Patientenverfügung

Nachfolgend informieren wie Sie im Überblick über die Begriffe
- Vorsorgevollmacht
- Patientenverfügung
- Betreuungsverfügung.

Wenn Sie hierzu weitere Informationen benötigen, verweisen wir Sie auf unseren Formularservice und die dortigen Hinweise zur den Vollmachte und Verfügungen.

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt nach deutschem Recht eine Person eine andere Person, im Falle einer Notsituation alle oder bestimmte Aufgaben für den Vollmachtgeber zu erledigen. Mit der Vorsorgevollmacht wird der Bevollmächtigte zum Vertreter im Willen, d. h., er entscheidet an Stelle des nicht mehr entscheidungsfähigen Vollmachtgebers. Deshalb setzt eine Vorsorgevollmacht unbedingtes und uneingeschränktes persönliches Vertrauen zum Bevollmächtigten voraus und sollte nicht leichtfertig erteilt werden. Die Rechtsgrundlage für das Handeln des Bevollmächtigten findet sich in § 164 ff. BGB, das Verhältnis zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigten (sog. Auftrag) in § 662 ff. BGB.
Quelle und weitere Informationen: http://de.wikipedia.org/wiki/Vorsorgevollmacht
 


Was ist eine Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Vorausverfügung einer einwilligungsfähigen volljährigen Person für den Fall ihrer Einwilligungsunfähigkeit, ob sie in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen des Gesundheitszustands, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt.

Quelle und weitere Informationen: http://de.wikipedia.org/wiki/Patientenverf%C3%BCgung


Was ist eine Betreuungsverfügung?

Die Betreuungsverfügung ist eine Möglichkeit der persönlichen und selbstbestimmten Vorsorge für den Fall, dass man selbst nicht mehr in der Lage ist, seine eigenen Angelegenheiten zu erledigen. Ihr Vorteil ist, dass sie nur dann Wirkungen entfaltet, wenn es tatsächlich erforderlich wird (§ 1896 BGB).

Quelle und weitere Informationen: http://de.wikipedia.org/wiki/Betreuungsverf%C3%BCgung


Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung im Film


Nachfolgend verlinken wir auf verschiedene Beiträge, die wir zum Thema "Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung" empfehlen können. Bitte beachten Sie, dass es sich hier um externe Links handelt, für deren Richtigkeit wir keine Gewähr übernehmen. Zudem verweisen wir auf unsere Hinweise zu externen Links.




1.) Fragen und Antworten von der RGZ-Ratgeberzentrale [hier klicken]
2.) Was ist beim Erstellen einer Patientenverfügung zu beachten? Haufe TV [hier klicken]
3.) Was versteht man unter einer Vorsorgevollmacht? Professor Gerhard Geckle im Interview mit Haufe [hier klicken]
4.) TV-Ratgeber Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung [hier klicken]
5.) Die fünf schwerwiegenden Fehler beim Aufsetzen von Patientenverfügungen
      
Fehler 1: "Kreuzchen setzen" [hier klicken]
       Fehler 2: "Pauschale Formulierungen" [hier klicken]
       Fehler 3: "Generelle Ablehnung" [hier klicken]
      
Fehler 4: "Schreiben und vergessen" [hier klicken]
       Fehler 5: "Nur Patientenverfügung" [hier klicken]

6.) Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung - ein Beitrag des ASB [hier klicken] 


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