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Die Kosten des Betreuungsverfahrens trägt die betreute Person. Wenn diese mittellos ist, werden die Kosten von der Staatskasse übernommen. Ehrenamtliche Betreuer haben das Recht, eine jährliche Aufwandspauschale geltend zu machen oder notwendige Auslagen konkret abzurechnen.
Unsere Empfehhlung: Der Landreis Freudenstadt hat ein Merkblatt zu den Kosten der Betreuung herausgegeben, das aus dem Internet geladen werden kann [hier klicken]