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Kann ein Volljähriger aufgrund Krankheit oder Behinderung seine Angelegenheiten nicht mehr selbst wahrnehmen, ist für diese Person ein Betreuer zu bestellen. In einer Betreuungsverfügung werden vorsorgliche Bestimmungen für den Fall der Anordnung einer Betreuung getroffen. Die in der Verfügung getroffenen Regelungen sind grundsätzlich für das Vormundschaftsgericht verbindlich. Ihre Betreuungsverfügung sollte die wichtigsten Punkte eines Betreuungsverhältnisses klären.
Merke!
Mit einer Betreuungsverfügung regeln Sie, wer "im Fall der Fälle" Ihr Betreuer werden soll. Der Betreuer regelt Ihre rechtlichen Angelegenheiten. Er muss eine Person des Vertrauens sein. Natürlich können Sie auch den Mitarbeiter eines Betreuungsvereins als Betreuer benennen. Der Betreuer ist dem Vormundschaftsgericht rechenschaftspflichtig!
Beim Klick auf das Bild können Sie das Muster einer Betreuungsverfügung aus dem Internet laden.
Quelle: Ministerium der Justiz Sachsen-Anhalt