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Patientenverfügung

Was ist eine Patientenverfügung?

In der Patientenverfügung wird der Wille zur medizinischen Versorgung sowie ärztlichen Behandlung und Begleitung für den Lebenszustand niedergelegt, in dem das Lebensende bevorsteht und die Urteils- und Entscheidungsfähigkeit der/des Betroffenen unwiederbringlich verloren ist. Die Patientenverfügung kommt später nur dann zur Anwendung, wenn das medizinische Grundleiden einen unaufhaltsamen tödlichen Verlauf genommen und der Sterbeprozess begonnen hat.

Die Patientenverfügung wird zu einem Zeitpunkt verfasst, in dem die/der Verfügende noch im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist.

Der Inhalt einer solchen Verfügung ist für die behandelnden Ärztinnen und Ärzte rechtlich verbindlich, wenn durch sie der Wille der Patientin/des Patienten eindeutig und sicher festgestellt werden kann. Hilfreich ist die Benennung einer Vertrauensperson, mit der man die Patientenverfügung besprochen hat.

Merke!
Damit die Patientenverfügung im Ernstfall auch Bestand hat, sollten folgende Punkte beachtet werden:

Beim Klick auf das Bild können Sie das Muster einer Patientenverfügung aus dem Internet laden.
Quelle: Ministerium der Justiz Sachsen-Anhalt

Beachten Sie bitte auch die folgende Webseite

Unter dem folgenden Link finden Sie eine Dokumentation zu Vorsorgemöglichkeiten - Verfügungsliste (Mustertexte, Formularmuster, Formulierungsvorschläge zu Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen), erstellt von Dr. Arnd T. May [hier klicken]