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Keine Patientenverfügung sollte ohne Vorsorgevollmacht verfasst werden. Für den Fall, dass man selbst nicht mehr entscheiden und sich äußern kann, muss es ein anderer tun. Genau das regelt die Vorsorgevollmacht. Die Vorsorgevollmacht gibt Auskunft darüber, wer für die Rechte des Patienten eintritt. Das kann zum Beispiel der Lebenspartner sein, Angehörige oder Freunde. Ohne eine Vorsorgevollmacht wird oft ein Betreuer von den Gerichten bestellt, der dann die Entscheidungen treffen muss.
Beim Klick auf das Bild können Sie eine Mustervorsorgevollmacht aus dem Internet laden.
Quelle: Ministerium der Justiz Sachsen-Anhalt