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Geldanlagen für Betreute

 

 

Einladung zur Fortbildung:

Geldanlagen für Betreute – was ist erlaubt und was nicht?

 

 

 

Seminarinhalt:

 

Das Vermögen der Betreuten soll wirtschaftlich verwaltet werden. Das Gericht kann dazu auffordern, das Geld, welches nicht für die laufenden Ausgaben verwendet wird, verzinslich und mündelsicher anzulegen.

·       Welche mündelsichere Anlageform gibt es?

·       Was tun, wenn die Zinsen fast bei null sind und Rentenversicherungen kaum etwas abwerfen?

·       Ist eine gerichtliche Genehmigung für die Geldanlage erforderlich?

·       Was bedeutet die sog. Sperrabrede?

 

 

 

 

 

 

 

 

Ort:

 

Anna-Seghers-Bibliothek im Linden-Center

Prerower Platz 2, 13051 Berlin

Zeit:

Dienstag, 19.06.2018  (17:00 bis 19:00 Uhr)

Referent:

Herr Schmidtke, Verbraucherzentrale Berlin e.V.

 

 

 

Anmeldung:

 

Telefonisch: 030 2847 2424 40

E-Mail:            mattick@btwerk.de

Die Teilnahme ist kostenlos, um Anmeldung wird gebeten

 

 

 

 

 

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