Sie sind hier: Fragen und Antworten zum Betreuungsrecht
Zurück zu: Startseite
Allgemein: Impressum Datenschutzhinweise Kontakt per Email Externe Links Haftungsausschluss Letzte Bearbeitung

Suchen nach:

Nichtbetreubarkeit

Die Erforderlichkeit einer Betreuung kann im Einzelfall fehlen, wenn der Betroffene jeden Kontakt mit seinem Betreuer verweigert und der Betreuer dadurch handlungsunfähig ist, also eine “Unbetreubarkeit” vorliegt. Bei der Annahme einer solchen Unbetreubarkeit ist jedoch Zurückhaltung geboten [klick]

Gehe zu: Ist der Betreuer für die Wohnungssuche zuständig?