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Welche Aufgabenkreise gibt es?

Die Betreuungsbehörde überprüft, welche Bereiche der Betroffene noch selbständig erledigen kann und in welchen er Unterstützung braucht.

Der Richter, der die Betreuung einrichtet, entscheidet über die Aufgabenbereiche des Betreuers.

Beispiele für Aufgabenkreise


Welche Tätigkeiten umfassen die Aufgabenkreise?


Gesundheitssorge
Vermögenssorge

Wohnungsangelegenheiten

Vertretung gegenüber Behörden, Gerichten und Krankenkassen


Bitte beachten Sie!

Ein Betreuer leistet nie eine "tatsächliche Betreuung", sondern nur die rechtliche, d.h. die tatsächliche Betreuung leistet z. B. der Pflegedienst, der Sozialdienst, die Einkaufshilfe oder der Arzt. Insonfern ist der Begriff "Betreuung" mehrdeutig.

Der Betreuer soll diese Hilfen jedoch - je nach seinen Aufgabenkreisen- in die Wege leiten, organisieren, die erforderliche Anträge stellen usw.