Das
Seminar informiert über das Verfahren, dass vor Einrichtung einer Betreuung
stattfindet. In der Betreuungsbehörde werden
Aufgaben im Vor- und Umfeld von rechtlichen Betreuungen wahrgenommen.
Dazu gehören in erster Linie
sachverhaltsermittelnde und unterstützende Tätigkeiten für das Betreuungsgericht. Weitere wichtige
Angelegen-heiten sind u. a. :
·
Das
Vorschlagen von Betreuungspersonen nach Feststellung ihrer Eignung für diese
Funktion.
·
Beratung
und Unterstützung der (ehrenamtlichen) Betreuer bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben.
·
Allgemeine
Beratung bei Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen.
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