Das Vermögen der Betreuten soll
wirtschaftlich verwaltet werden. Das Gericht kann dazu auffordern, das Geld,
welches nicht für die laufenden Ausgaben verwendet wird, verzinslich und
mündelsicher anzulegen.
·
Welche mündelsichere
Anlageform gibt es?
·
Was tun, wenn die
Zinsen fast bei null sind und Rentenversicherungen kaum etwas abwerfen?
·
Ist eine gerichtliche
Genehmigung für die Geldanlage erforderlich?
·
Was bedeutet die sog.
Sperrabrede?
|