Betreuung - was ist das?
Jeden von uns kann es ganz unerwartet und unvorbereitet treffen:
Durch Unfall oder eine schwere Erkrankung ist man plötzlich nicht mehr in der Lage, für sich selbst zu sorgen und seine persönlichen Angelegenheiten zu erledigen.
Wer kümmert sich dann um diese Angelegenheiten und die persönlichen Bedürfnisse?
Nach dem Betreuungsgesetz und den entsprechenden Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches kann Volljährigen im Falle psychischer Erkrankung oder körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung ein Betreuer bestellt werden. Dies ist nur dann möglich, wenn der betroffene Volljährige seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst besorgen kann.
Der Betreuer ist gesetzlicher Vertreter des Betroffenen. Er hat die Aufgabe, die Interessen des Betreuten als gesetzlicher Vertreter wahrzunehmen und ihn im Rahmen der vom Gericht angeordneten Aufgabenkreise zu vertreten. Hierbei hat der Betreuer das Wohl, aber auch die subjektiven Wünsche des Betreuten zu berücksichtigen.
Der Betreuer unterliegt der Aufsicht des Betreuungsgerichtes. Er muss regelmäßig Bericht erstatten und ggf. Vermögensverzeichnisse erstellen sowie die Einnahmen und Ausgaben des Betreuten durch Kontoauszüge und Belege nachweisen und dem Gericht nach Aufforderung zur Prüfung vorlegen (Rechnungslegung).
Lesen Sie unsere Informationen rund um die rechtliche Betreuung
Das Betreuungsverfahren im Überblick
Die Aufgaben des Betreuers
Die nachfolgenden Informationen finden Sie auch unter http://de.wikipedia.org/wiki/Betreuungsrecht - bitte beachten Sie unsere Hinweise zu externen Links
Wer sich ausführlicher informieren möchte, den empfehlen wir die Broschüre "Betreuungsrecht" des Bundesministeriums der Justiz
Das Betreuungsrecht
1 Rechtslage in Deutschland
2 Voraussetzungen für die Bestellung eines Betreuers
2.1 Vorgehensweise
2.2 Medizinische Diagnose Krankheit oder Behinderung
2.3 Vorliegen eines konkreten Anlasses
2.4 Keine vorrangigen anderen Hilfen ausreichend
2.5 Keine Betreuungsanordnung gegen den freien Willen
2.6 Betreuung auf eigenen Antrag hin oder von Amts wegen
2.7 Betreuungsanordnung bei Menschen mit körperlicher Behinderung
3 Betreuungsverfahren
4 Auswahl des Betreuers
5 Aufhebung der Betreuung
6 Pflichten des Betreuers
7 Auswirkungen der Betreuung auf den Betreuten
7.1 Ärztliche Behandlung
7.2 Geschäftsfähigkeit
7.3 Einwilligungsvorbehalt
7.4 Prozessfähigkeit von Betreuten (außerhalb von Betreuungsverfahren)
8 Betreuung und Grundrechte
8.1 Zwangsbefugnisse des Betreuers?
9 Haftung des Betreuers für Pflichtwidrigkeiten
10 Verschwiegenheitspflicht, Zeugnisverweigerungsrecht, Datenschutz
..
16 Literatur
17 Film
18 Weblinks
Die Besteuerung ehrenamtlicher Betreuer

Wir stellen Ihnen hier ein "Merkblatt über die steuerliche Behandlung von Aufwandsentschädigungen nach §§ 1835,1835a BGB für ehrenamtliche Betreuer, Vormünder und Pfleger sowie Berufsbetreuer ab dem Jahr 2011" des Niedersächsischen Finanzministeriums zur Verfügung [hier klicken]
!!!! Bitte beachten Sie, dass zum 1.8.2013 die Ehrenamtspauschale auf 399 € angeboben wurde und dass somit die Führung von 6 ehrenamtlichen Betreuungen steuerfrei ist.